Infoblatt zur MwSt in Praxistar
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Neue Analysenliste ab 01.07.2009
  Per 01.07.2009 wird die neue Analysenliste eingeführt. Alle Kunden mit Wartungsvertrag können Praxistar mit dem "PRAXISTAR Internet Update" auf die benötigte Version 2.06 aktualisieren. Das Update steht per 30. Juni 2009 bereit.
Kommentar und Vorgehen aus Sicht der FMH bezüglich "Verordnung des Bundesrats über die Krankenversicherung vom 22.10.2008"
  1. Aufgrund der Absprache zwischen BAG und den Versicherern eilt die Umstellung nicht.
2. Die getrennte Rechnungsstellung macht dort Sinn, wo es um erhebliche Nichtpflichtleistungen geht, die auch unter dem Datenschutzaspekt eine Trennung zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung richtig und wichtig machen (bspw. diagnosebezogene Daten für die Grundversicherung mit den künftigen DRGs im Spital)
3. Hingegen erschiene es unverhältnismässig, auch für kleinere nichtkassenpflichtige Leistungen (Nasenspray, nicht in die Konsultationstaxe eingeschlossene Pflaster, etc.) eine getrennte Rechnung zu erstellen: solche Rechnungspositionen vermitteln dem Versicherer keine heiklen zusätzlichen Informationen zum Gesundheitszustand des Patienten; eine zweite Rechnung dafür wäre ein volkswirtschaftlicher Leerlauf. Die FMH wird die zur Verfügung stehende Zeit nutzen, um mit santésuisse für diese Fälle eine pragmatische Lösung zu vereinbaren.
Verordnung des Bundesrats über die Krankenversicherung vom 22.10.2008 (Art.59 Abs.3)
  Ab 01.01.2009 sollen Leistungen/Medikamente, welche nicht durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen werden, auf einer separaten Rechnung ausgewiesen werden.
In Praxistar erfassen Sie Nichtpflichtige Leistungen in einem weiteren, parallelen Leistungsblatt. Zurzeit sind wir daran, eine vereinfachte Lösung zu implementieren.