Neues Medikamenten Preisupdate medINDEX
 

Per Ende 2011 wird das bisherige Medikamenten Preisupdate IGM aufgehoben und per 01.01.2012 mit dem neuen Update medINDEX ersetzt.
>> zum Bestellformular medINDEX

Neue Mehrwertsteuersätze per 01.01.2011
  Die neuen Mehrwertsteuersätze (8% und 2.5%) werden durch das Praxistar Internet Update eingelesen (Jetzt verfügbar)
Eine Anleitung dazu finden Sie unter Support --> Anleitungen
eRezept - Elektronisches Rezept
  Das elektronische Rezept ist verfügbar und kann als Zusatzfunktion zu PRAXIMED bestellt werden. Verfügbar für Pharmapool und zur Rose.
IFAS in Zürich
  Vom 26.-29.10.2010 sind wir an der IFAS in Zürich. Gerne zeigen wir Ihnen dort unsere Produkte und Dienstleistungen. Besuchen Sie uns!
RFE (Reason For Encounter)
  Die Zusatzfunktion RFE (Reason For Encounter) ist im aktuellen Praxistar Update enthalten. Falls Sie die Zusatzfunktion nutzen wollen, rufen Sie uns bitte an.
Tarmed Release 1.07 per 1. April 2010
  Die neue Tarmed-Version 1.07 ist ab Mittwoch, 31. März 2010 12.00 Uhr, per Praxistar Internet Download verfügbar.
Infoblatt zur MwSt in Praxistar
  Informationsblatt zur MwSt in Praxistar unter Support > Anleitungen > MwSt Infoblatt hinzugefügt.
Neue Analysenliste ab 01.07.2009
  Per 01.07.2009 wird die neue Analysenliste eingeführt. Alle Kunden mit Wartungsvertrag können Praxistar mit dem "PRAXISTAR Internet Update" auf die benötigte Version 2.06 aktualisieren. Das Update steht per 30. Juni 2009 bereit.
Kommentar und Vorgehen aus Sicht der FMH bezüglich "Verordnung des Bundesrats über die Krankenversicherung vom 22.10.2008"
  1. Aufgrund der Absprache zwischen BAG und den Versicherern eilt die Umstellung nicht.
2. Die getrennte Rechnungsstellung macht dort Sinn, wo es um erhebliche Nichtpflichtleistungen geht, die auch unter dem Datenschutzaspekt eine Trennung zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung richtig und wichtig machen (bspw. diagnosebezogene Daten für die Grundversicherung mit den künftigen DRGs im Spital)
3. Hingegen erschiene es unverhältnismässig, auch für kleinere nichtkassenpflichtige Leistungen (Nasenspray, nicht in die Konsultationstaxe eingeschlossene Pflaster, etc.) eine getrennte Rechnung zu erstellen: solche Rechnungspositionen vermitteln dem Versicherer keine heiklen zusätzlichen Informationen zum Gesundheitszustand des Patienten; eine zweite Rechnung dafür wäre ein volkswirtschaftlicher Leerlauf. Die FMH wird die zur Verfügung stehende Zeit nutzen, um mit santésuisse für diese Fälle eine pragmatische Lösung zu vereinbaren.
Verordnung des Bundesrats über die Krankenversicherung vom 22.10.2008 (Art.59 Abs.3)
  Ab 01.01.2009 sollen Leistungen/Medikamente, welche nicht durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen werden, auf einer separaten Rechnung ausgewiesen werden.
In Praxistar erfassen Sie Nichtpflichtige Leistungen in einem weiteren, parallelen Leistungsblatt. Zurzeit sind wir daran, eine vereinfachte Lösung zu implementieren.