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10.10.2011 |
Neues Medikamenten
Preisupdate medINDEX |
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Per Ende 2011 wird das bisherige Medikamenten Preisupdate IGM aufgehoben
und per 01.01.2012 mit dem neuen Update medINDEX ersetzt.
>>
zum Bestellformular medINDEX
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17.12.2010 |
Neue
Mehrwertsteuersätze per 01.01.2011 |
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Die neuen Mehrwertsteuersätze
(8% und 2.5%) werden durch das Praxistar Internet Update eingelesen
(Jetzt verfügbar)
Eine Anleitung dazu finden Sie unter Support --> Anleitungen |
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01.11.2010 |
eRezept
- Elektronisches Rezept |
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Das elektronische
Rezept ist verfügbar und kann als Zusatzfunktion zu PRAXIMED
bestellt werden. Verfügbar für Pharmapool und zur Rose. |
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26.-29.10.10 |
IFAS
in Zürich |
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Vom 26.-29.10.2010 sind wir
an der IFAS in Zürich. Gerne zeigen wir Ihnen dort unsere Produkte
und Dienstleistungen. Besuchen Sie uns! |
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12.10.2010 |
RFE (Reason
For Encounter) |
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Die Zusatzfunktion RFE (Reason
For Encounter) ist im aktuellen Praxistar Update enthalten. Falls
Sie die Zusatzfunktion nutzen wollen, rufen Sie uns bitte an. |
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30.03.2010 |
Tarmed Release
1.07 per 1. April 2010 |
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Die neue Tarmed-Version 1.07
ist ab Mittwoch, 31. März 2010 12.00 Uhr, per Praxistar Internet
Download verfügbar. |
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21.01.2010 |
Infoblatt
zur MwSt in Praxistar |
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Informationsblatt zur MwSt
in Praxistar unter Support > Anleitungen > MwSt
Infoblatt hinzugefügt. |
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23.06.2009 |
Neue Analysenliste
ab 01.07.2009 |
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Per 01.07.2009 wird die
neue Analysenliste eingeführt. Alle Kunden mit Wartungsvertrag
können Praxistar mit dem "PRAXISTAR Internet Update" auf die
benötigte Version 2.06 aktualisieren. Das Update steht per 30.
Juni 2009 bereit. |
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23.06.2009 |
Kommentar
und Vorgehen aus Sicht der FMH bezüglich "Verordnung des Bundesrats
über die Krankenversicherung vom 22.10.2008"
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1. Aufgrund der Absprache
zwischen BAG und den Versicherern eilt die Umstellung nicht.
2. Die getrennte Rechnungsstellung macht dort Sinn, wo es um erhebliche
Nichtpflichtleistungen geht, die auch unter dem Datenschutzaspekt
eine Trennung zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung richtig
und wichtig machen (bspw. diagnosebezogene Daten für die Grundversicherung
mit den künftigen DRGs im Spital)
3. Hingegen erschiene es unverhältnismässig, auch für
kleinere nichtkassenpflichtige Leistungen (Nasenspray, nicht in die
Konsultationstaxe eingeschlossene Pflaster, etc.) eine getrennte Rechnung
zu erstellen: solche Rechnungspositionen vermitteln dem Versicherer
keine heiklen zusätzlichen Informationen zum Gesundheitszustand
des Patienten; eine zweite Rechnung dafür wäre ein volkswirtschaftlicher
Leerlauf. Die FMH wird die zur Verfügung stehende Zeit nutzen,
um mit santésuisse für diese Fälle eine pragmatische
Lösung zu vereinbaren. |
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19.12.2008 |
Verordnung
des Bundesrats über die Krankenversicherung vom 22.10.2008 (Art.59
Abs.3) |
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Ab 01.01.2009 sollen Leistungen/Medikamente,
welche nicht durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen
werden, auf einer separaten Rechnung ausgewiesen werden.
In Praxistar erfassen Sie Nichtpflichtige Leistungen in einem weiteren,
parallelen Leistungsblatt. Zurzeit sind wir daran, eine vereinfachte
Lösung zu implementieren. |
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